Allgemein

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Mandanten und dem Makler wird in einem Maklervertrag geregelt. Ergänzend zum Maklervertrag/-auftrag gibt es die dazugehörige Maklervollmacht. Diese Vollmacht legitimiert den Makler nach außen, z.B. gegenüber den Versicherungsunternehmen als Sachwalter des Kunden. Mit dieser Vollmacht kann der Makler z.B. im Auftrage des Mandanten eine Versicherung kündigen oder eine Schadensregulierung anmelden.

 

Vergütung

Seit nun mehreren Jahren gibt es die Diskussion Provision vs. Honorar. Seit 01.08.2014 gibt es den Honorarberater (§34 h GewO). Egal ob Provision oder Honorar - keines der beiden Modelle ist ein Selbstläufer. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber beide Möglichkeiten bestehen lässt. Jeder sollte die Möglichkeit der Wahl haben. Viel wichtiger ist neben der reinen Information und Aufklärung die Übersetzung der Fachinformationen in die Sprache der Kunden. Denn leider haben die Verbraucher zu geringe Kenntnisse über die Vergütungsstrukturen und die konkreten Provisionshöhen in der Finanzbranche. 

 

Informationen zum Umgang mit Beschwerden

Sehr verehrter Kunde!

Ihre Zufriedenheit hat für uns höchste Priorität. Falls Sie dennoch einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen.

Die Beschwerde kann schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail eingereicht werden. Sie können dazu die im Impressum unserer Internetseite angegebenen Adress- und Kontaktdaten verwenden.

Erhalten wir von Ihnen eine Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die ungefähre Bearbeitungszeit. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierrüber und teilen Ihnen, soweit uns dies möglich ist, die zuständige Stelle mit.

Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird.

Auf Wunsch erteilen wir Ihnen alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich.

Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen können.